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Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, können Sie bei Ihren Gastgebern die Höhe der Kurtaxe erfragen, also pro Nacht Fr. 3.50 für einen Erwachsenen und Fr. 1.75 für ein Kind von 6 bis 16 Jahren.

Diese von Ihnen eingezogenen Beträge bleiben zu Ihrer Verfügung.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie durch die Vermietung Ihrer Immobilie laut Gesetz der Tourismusförderungssteuer (TPT – für die Gemeinde Ayent) und der Unterkunftssteuer (TH – für die Gemeinde Arbaz) unterliegen.

Auch alle Kaufleute, Firmen und Beherbergungsbetriebe in der Gemeinde Ayent unterliegen ihr.

Das Geld aus dieser Steuer muss laut Gesetz vollständig und ausschließlich für die Förderung des Tourismus eingesetzt werden.

Um die Abrechnung der TPT / TH zu erleichtern, bitten wir Sie, uns jede Saison die Anzahl der gemieteten Nächte mitzuteilen.


Der Walliser Grossrat hat am 19. November 2021 eine Änderung des Gesetzes über das Beherbergungs-, Gaststätten- und den Detailhandel mit alkoholischen Getränken («LHR») verabschiedet. 

Ab dem 1. September 2022 muss sich nun jede natürliche oder juristische Person, die – unabhängig vom Buchungsweg – eine Unterkunft zu touristischen Zwecken gegen Entgelt und ohne Hotelleistungen vermietet oder untervermietet, bei der Gemeindeverwaltung anmelden und die zur Aufbewahrung erforderlichen Daten übermitteln ein Vermieterverzeichnis.

Die Gemeinden Arbaz und Ayent haben die Eigentümer über diese Änderung informiert. Sie finden die Buchstaben unten.



Bitte beachten Sie, dass das unten stehende Dokumenten nur auf Französisch verfügbar sind.